Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Definitionen
(1) Kunde ist jeder Unternehmer, der Produkte oder Leistungen der CyCOM GmbH erwirbt oder in Anspruch nimmt.
(2) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Wir / CyCOM ist die CyCOM GmbH, Hainstraße 29, 35066 Frankenberg (Eder) (Sitz der Gesellschaft), mit weiterem Standort in 34537 Bad Wildungen, Am Bruch 18, sowie die von uns beauftragten Servicepartner.
(4) Auftragsbestätigung ist die von uns in Textform übermittelte Bestätigung der bestellten, im Einzelnen spezifizierten Produkte und Leistungen.
(5) Preis ist der im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannte Preis.
(6) Produkte sind die im Angebot und in der Auftragsbestätigung aufgeführten Waren (auch Drittprodukte), digitale Produkte und Serviceleistungen.
(7) Serviceleistungen sind die im Angebot und in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen, wie sie in den Servicebeschreibungen der CyCOM GmbH näher beschrieben sind, einschließlich Managed Services.
(8) Software ist Betriebs- oder Anwendungssoftware, einschließlich cloudbasierter Dienste (Software as a Service).
(9) Textform im Sinne dieser AGB ist die Textform nach § 126b BGB, insbesondere E-Mail.
§ 2 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CyCOM GmbH und ihren Kunden (z. B. Kauf-, Service-, Werk-, Hosting- oder Wartungsverträge) sowie für alle in diesem Zusammenhang gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen und auf der Website, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder über das Internet erfolgt sind.
(2) Unsere Angebote und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Für Verträge mit Verbrauchern gelten ausschließlich die gesonderten Ergänzenden Bedingungen für Verbraucher.
(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringen.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für einen abgeschlossenen Vertrag gelten Änderungen und Ergänzungen nur, wenn sie in Textform vereinbart wurden; der Vorrang individueller Abreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(5) Änderungen dieser AGB für laufende Vertragsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des Kunden. Wir teilen dem Kunden Änderungen in Textform mit und weisen auf sein Recht hin, zu widersprechen. Rein redaktionelle Änderungen und Anpassungen, die zwingend aufgrund geänderter Gesetze erforderlich sind, bedürfen keiner Zustimmung.
§ 3 Angebote, Vertragsschluss, Produktänderungen
(1) Unsere Angebote erfolgen in Textform. Mündliche Angebote werden von uns in Textform bestätigt. Enthält ein Angebot keine Angabe zur Gültigkeit, ist es 14 Tage gültig, für Drittprodukte 10 Tage. Angebote für tagespreisabhängige Produkte (z. B. Arbeitsspeicher, Prozessoren, Speichermedien) sind höchstens 5 Tage gültig.
(2) Der Kunde kann Aufträge in Textform, über das Internet, telefonisch oder per Telefax erteilen. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigen oder mit der Leistungserbringung beginnen.
(3) Der Kunde prüft die Auftragsbestätigung und teilt uns Abweichungen zu seiner Bestellung unverzüglich mit. Die Auftragsbestätigung gilt als vertragsbestimmend, wenn der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
(4) Wir sind berechtigt, Produkte (einschließlich Drittprodukte) zu ändern, soweit die geänderten Produkte gleichwertige Funktionalität und Leistung aufweisen und die Änderung dem Kunden zumutbar ist, insbesondere weil Hersteller oder Lieferanten die Produkte ändern oder auslaufen lassen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versand-, Versicherungs-, Installations- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet.
(2) Wir sind berechtigt, Preise für künftige Geschäfte anzupassen, wenn sich Wechselkurse, Zölle, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten oder Einstandskosten (z. B. für Komponenten, Lizenzen und Serviceleistungen) ändern. Bei Dauerschuldverhältnissen sind Preiserhöhungen nur nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist zulässig, soweit sich unsere Kosten nachweislich erhöht haben; der Kunde kann in diesem Fall das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
(3) Rechnungen werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, als elektronische Rechnung im Sinne des § 14 UStG ausgestellt und übermittelt. Der Kunde stellt sicher, dass er elektronische Rechnungen empfangen kann.
(4) Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung per Vorkasse oder innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Bei Lastschriften beträgt die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) mindestens einen Tag.
(5) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen und Serviceleistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 BGB). Zusätzlich können wir die Verzugspauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
(1) Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin in Textform zugesagt wurde. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen unseres Lagers über.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, hat er die damit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen.
(4) Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, können wir ihm eine Nachfrist von acht Tagen setzen und danach vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangen wir Schadensersatz, beträgt dieser pauschal 15 % des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich angefallener Lager- und Zinskosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Wir sind berechtigt, die Ware nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 372 ff. BGB, § 373 HGB) zu hinterlegen oder öffentlich versteigern zu lassen.
(5) Das Eigentum an gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
(6) Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt uns schon jetzt alle daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung zur Sicherung ab; wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung bleibt der Kunde ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt. Wir können die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzantrag gestellt wird; wir können dann die Abtretung gegenüber den Abnehmern offenlegen und die Forderungen selbst einziehen. Der Kunde zeigt uns Zugriffe Dritter unverzüglich in Textform an und weist Dritte auf unser Eigentum hin. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen (§ 449 Abs. 2 BGB).
§ 6 Untersuchung, Rügepflicht, Rücknahme
(1) Es gelten die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB), auch wenn der Kunde nicht Kaufmann ist. Er hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Vertragsgemäßheit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gelten die Produkte als genehmigt.
(2) Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Produkte besteht nicht. Stimmen wir einer Rücksendung aus Kulanz zu, sind die Produkte im Originalzustand und in der Originalverpackung zusammen mit einem Rücksendenachweis und dem Kaufbeleg zurückzusenden; die Rücksendekosten trägt der Kunde. Ausgenommen sind Sonderbestellungen, die speziell für den Kunden beschafft wurden, sowie beschädigte Waren und Waren mit beschädigter Umverpackung. Wir prüfen die Ware sorgfältig auf Fehler. Bei Rücknahme aus Kulanz erstatten wir 80 % des Kaufpreises.
§ 7 Mängelrechte und Garantie
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte für von uns gelieferte Produkte und Ersatzteile mit den folgenden Maßgaben. Maßgeblich für die Mangelfreiheit sind die vereinbarte Beschaffenheit sowie die objektiven und Montageanforderungen nach § 434 BGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 9 Abs. 2 sowie bei Ansprüchen aus Lieferantenregress (§§ 445a, 445b BGB). Wir leisten Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Zur Untersuchung der Produkte sind wir nach unserer Wahl in den Räumen des Kunden oder in unseren Räumen berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Mit Ausbau oder Austausch geht das Eigentum an den ausgebauten oder ausgetauschten Komponenten und Geräten auf uns über.
(4) Keine Mängelhaftung besteht für Schäden, die zurückzuführen sind auf fehlerhafte Installation durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten, Bedienungsfehler, Eingriffe in die oder Veränderungen der Produkte durch den Kunden oder einen nicht berechtigten Dritten, äußere Einwirkung (z. B. Wasser, Überspannung) oder normalen Verschleiß, sowie für Leistungen, die nach den Vorgaben des Kunden erbracht wurden.
(5) Wir verwenden bei der Herstellung von Systemen und bei Gewährleistungsarbeiten Ersatzteile und Komponenten, die neu oder neuwertig sind und dem üblichen Industriestandard entsprechen.
(6) Weist ein Drittprodukt innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist einen Mangel auf, kann sich der Kunde zusätzlich an den Hersteller wenden, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Unsere gesetzlichen Mängelhaftungspflichten bleiben dadurch unberührt.
(7) Garantien des Herstellers (z. B. 6, 12 oder 24 Monate) gelten nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und sind unabhängig von unserer Mängelhaftung. Eine eigene Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich als solche in Textform erklären. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben von Garantien unberührt.
(8) Stellt sich ein Mängelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir den entstandenen Aufwand (Prüfung, Service- und Transportkosten) nach den jeweils gültigen Sätzen ersetzt verlangen, sofern der Kunde dies zu vertreten hat, d. h. insbesondere wenn er die fehlende Mangelhaftigkeit hätte erkennen können.
§ 8 Serviceleistungen und Managed Services
(1) Serviceleistungen (z. B. Instandsetzung, Installation, Integration, Administration, Überwachung, Beratung, Schulung, Entsorgung) erbringen wir selbst oder durch von uns beauftragte Servicepartner. Umfang und Inhalt ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, der Servicebeschreibung bzw. dem gesonderten Servicevertrag.
(2) Serviceleistungen können vor Ort, telefonisch oder per Fernzugriff (Remote-Support) erbracht werden. Der Kunde stellt hierfür die erforderlichen Zugänge bereit.
(3) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg (Werkvertrag) vereinbart ist, schulden wir bei Service- und Managed-Service-Leistungen die ordnungsgemäße Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg (Dienstvertrag).
(4) Vereinbarte Reaktions- und Entstörzeiten richten sich nach dem jeweiligen Servicevertrag. Sind keine Zeiten vereinbart, handelt es sich um unverbindliche Zielwerte, die im Einzelfall (z. B. schwer erreichbarer Standort, Ausfall der Fernzugriffsmöglichkeit) abweichen können. Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile und Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit nicht zwingend erforderlich sind (z. B. Scharniere, Klappen, kosmetische Teile, Rahmenteile).
(5) Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind folgende Leistungen nicht von den Serviceleistungen umfasst und werden nach Aufwand gesondert berechnet: Fälle, in denen nach § 7 Abs. 4 Mängelrechte ausgeschlossen sind; Konfigurationsarbeiten; Standortwechsel von Produkten; vorbeugende Wartung (Instandhaltung); Ersatz von Verbrauchsmaterialien; Arbeiten, die vernünftigerweise nicht zur Instandsetzung erforderlich sind; Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden; Software- und Datenübernahme (Migration); Wiederherstellung von Daten; Beseitigung von Schadsoftware, Ransomware oder Folgen von Sicherheitsvorfällen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen.
(6) Cloud-, Lizenz- und Softwaredienste Dritter (z. B. Microsoft 365, Sicherheits- und Backupdienste) unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Für deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Änderungen sind wir nicht verantwortlich. Wir vermitteln oder administrieren diese Dienste im vereinbarten Umfang.
(7) Wir setzen Sicherheitsmaßnahmen nach dem vereinbarten Leistungsumfang und dem Stand der Technik um. Ein vollständiger Schutz vor Cyberangriffen, Schadsoftware oder Datenverlust kann nicht geschuldet werden, es sei denn, er ist ausdrücklich als Erfolg vereinbart.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die Haftung nicht nach den folgenden Absätzen beschränkt ist.
(2) Unbeschränkt haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 Euro pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle. Dies gilt auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn).
(4) Bei einfach fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
(5) Für Datenverlust haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
(6) Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der Schaden durch zumutbare schadensmindernde Maßnahmen des Kunden hätte verhindert werden können, etwa durch eine ordnungsgemäße Datensicherung oder das Einspielen bereitgestellter Sicherheitsupdates (§ 254 BGB).
(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Servicepartner. Zwingende gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt.
§ 10 Software
(1) Für von uns mitgelieferte oder vermittelte Software, die nicht von uns selbst hergestellt wurde, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Anbieters. Diese sind dem Produkt beigefügt oder werden dem Kunden zugänglich gemacht. Der Kunde erkennt sie an und hält sie ein, insbesondere hinsichtlich Lizenzumfang, Nutzerzahl und Weitergabe.
(2) Bei Open-Source-Software gelten ausschließlich die jeweiligen Open-Source-Lizenzen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingesetzte Software ordnungsgemäß lizenziert ist. Wir sind nicht verpflichtet, Lizenzen des Kunden zu prüfen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
§ 11 Export und Sanktionen
(1) Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder unterliegen, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen einzuhalten und vor jedem Export oder Reexport die jeweils aktuellen Vorschriften zu prüfen.
(2) Die Produkte dürfen insbesondere nicht an Nutzer oder in Länder geliefert oder lizenziert werden, die Embargos oder Sanktionen unterliegen, oder an Nutzer, die in Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder Völkermord verwickelt sind. Der Kunde sichert zu, nicht in Sanktionslisten der EU, der Bundesrepublik Deutschland oder der USA geführt zu werden.
(3) Der Kunde darf Produkte, die den Beschränkungen der EU-Sanktionsverordnungen gegenüber Russland und Belarus unterliegen, weder unmittelbar noch mittelbar nach Russland, Belarus oder zur Verwendung dort ausführen, verkaufen oder weitergeben (Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Art. 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006). Er wird sich nach Kräften bemühen, sicherzustellen, dass diese Verpflichtung auch von seinen Abnehmern eingehalten wird, und uns bei Verstößen unverzüglich informieren.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Wir haften nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf einem außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht, z. B. Nichtbelieferung durch Zulieferer, Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Ausfall von Strom oder Telekommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen oder Cyberangriffe, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen erfolgen. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.
(2) Dauert der Hinderungsgrund länger als zwei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht § 9 Abs. 2 greift.
§ 13 Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien behandeln Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich und treffen hierfür angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Unsere Mitarbeiter und Servicepartner sind auf Vertraulichkeit verpflichtet. Zugangsdaten und Zugriffe auf Systeme des Kunden nutzen wir ausschließlich zur Vertragserfüllung.
§ 14 Wartung
(1) Wartungs- und Instandhaltungsleistungen erbringen wir auf Grundlage eines gesonderten Wartungs- oder Servicevertrags. Während der Mängelhaftungsfrist führen wir die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Arbeiten im Rahmen von § 7 durch.
(2) Auf Verlangen des Kunden sind wir bereit, Anlagen und Geräte auch nach Ablauf der Mängelhaftungsfrist zu warten, sofern Ersatzteile und Herstellersupport verfügbar sind. Hierüber ist ein gesonderter Wartungsvertrag zu schließen.
(3) Für Instandsetzungsarbeiten aus Mängelhaftung oder Wartungsvereinbarung gewährt uns der Kunde unverzüglich und ohne unzumutbare Auflagen Zutritt zu den Anlagen und Geräten sowie die erforderlichen Zugänge.
§ 15 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) In den Verantwortungsbereich des Kunden fallen die Auswahl der Produkte und deren Eignung für den vom Kunden vorgesehenen Zweck, soweit wir nicht beraten haben, sowie seine Kommunikationskosten mit uns.
(2) Der Kunde erteilt uns alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, gewährt Zugang zu den Produkten und Systemen, benennt einen Ansprechpartner und erbringt die notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich. Verzögerungen und Mehraufwände aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen zu seinen Lasten.
(3) Vor Durchführung von Mängelhaftungs- oder Serviceleistungen entfernt der Kunde alle nicht von uns eingebauten Komponenten und Produkte und erstellt eine vollständige, aktuelle Sicherung seiner Daten, Dateien und Programme. Für die Datensicherung bleibt der Kunde verantwortlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich vertraglich übernommen haben.
(4) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, nutzt starke Passwörter sowie, soweit verfügbar, Mehr-Faktor-Authentifizierung und informiert uns unverzüglich, wenn er Kenntnis von Sicherheitsvorfällen oder unbefugter Kenntnis Dritter von Zugangsdaten erlangt.
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Servicevertrag, Wartung, Hosting) ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Fristsetzung mit Kündigungsandrohung mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung länger als zwei Wochen in Verzug ist, gegen Export- oder Sanktionsvorschriften verstößt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
(3) Jede Partei kann darüber hinaus kündigen bei nachhaltiger Pflichtverletzung der anderen Partei, wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung in Textform beendet wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 17 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und f DSGVO). Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, die wir dem Kunden zugänglich machen (Art. 13, 14 DSGVO).
(2) Wir verwenden Kontaktdaten des Kunden für Direktwerbung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 7 UWG). Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne andere als die Übermittlungskosten nach Basistarifen widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO), z. B. per E-Mail an die in der Datenschutzerklärung genannte Adresse.
(3) Verarbeiten wir im Rahmen unserer Leistungen (z. B. Administration, Monitoring, Support, Backup, Hosting) personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; er stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Daten an uns berechtigt ist.
(4) Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten nach dem Stand der Technik (Art. 32 DSGVO). Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Übertragung von Daten über das Internet trotz dieser Maßnahmen Sicherheitsrisiken bestehen können.
Ergänzende Bedingungen für Webhosting und Domains
§ 18 Leistungen, Domains
(1) Umfang und Inhalt der Hosting-Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung. Wir dürfen Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts verbessern, soweit dies zumutbar ist. IP-Adressen können sich aus technischen Gründen ändern; ein Anspruch auf eine eigene IP-Adresse je Domain besteht nicht.
(2) Bei Registrierung und Pflege von Domains sind wir lediglich Vermittler zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle (z. B. DENIC eG für .de). Der Kunde erkennt deren Vergabebedingungen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung an. Wir haben auf die Vergabe keinen Einfluss und gewährleisten nicht, dass beantragte Domains zugeteilt werden, frei von Rechten Dritter sind oder dauerhaft Bestand haben. Auskünfte zur Verfügbarkeit sind unverbindlich.
(3) Der Kunde wirkt bei Registrierung, Änderung, Providerwechsel und Löschung von Domains im erforderlichen Umfang mit. Ein Antrag auf Löschung oder Providerwechsel muss spätestens 28 Tage vor Ablauf des Abrechnungszeitraums bei uns eingehen; andernfalls wird der nächste Zeitraum noch berechnet.
(4) Die Domain geht erst mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. Bei Zahlungsausfall dürfen wir nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung in Textform die Internetseite stilllegen und nach Zahlungseingang wieder freischalten.
§ 19 Pflichten und Inhalte
(1) Der Kunde ist für die Inhalte seiner Internetseiten und seiner E-Mail-Nutzung selbst verantwortlich, einschließlich Impressum und Datenschutzerklärung. Wir sind nicht verpflichtet, Inhalte zu überwachen. Er darf keine rechtswidrigen Inhalte speichern oder verbreiten, keine Rechte Dritter verletzen und keinen Spam oder Massenmailings versenden.
(2) Erlangen wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, entfernen oder sperren wir sie nach den gesetzlichen Vorgaben (Digital Services Act) und informieren den Kunden. Bei Verstößen können wir nach vorheriger Abmahnung, bei schwerwiegenden Verstößen auch sofort, Konten und Seiten sperren und den Vertrag fristlos kündigen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inhalten beruhen, soweit er die Verletzung zu vertreten hat.
(3) Der Kunde sorgt dafür, dass der Server durch seine Dateien, Skripte und Anwendungen nicht überlastet wird. Größenbeschränkungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
(4) Der Kunde sichert seine Daten mindestens wöchentlich selbst, nicht auf dem Virtual Host. Eine Sicherung durch uns erfolgt nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Zugangsdaten sind geheim zu halten; für Missbrauch durch sein Verschulden haftet der Kunde. Änderungen von Anschrift, E-Mail-Adresse und Firmierung teilt er uns unverzüglich mit.
§ 20 Support, Verfügbarkeit, Haftung
(1) Für die ersten 30 Tage ab Einrichtung leisten wir unentgeltlich Support zur Bedienung des Webinterface. Weiteren Support, die Installation von Skripten und die Wiederherstellung durch den Kunden zerstörter Bereiche erbringen wir nur nach gesondertem Auftrag zu unseren Stundensätzen. Support für Endkunden des Kunden leisten wir nicht.
(2) Wir gewährleisten ausschließlich beim virtuellen Hosting eine Erreichbarkeit der Server von 97 % im Kalendermonat. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten und Zeiten, in denen der Server aus Gründen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht erreichbar ist. Bei längerem Ausfall schreiben wir dem Kunden auf Wunsch das Entgelt für den betroffenen Monat gut. Weitere Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 9.
(3) Für die Zuteilung bestellter Domains und deren zwischenzeitliche Vergabe an Dritte haften wir nur nach § 9 Abs. 2.
§ 21 Wiederverkauf
(1) Betreuen wir Domains und Internetservices, die Endkunden des Kunden zustehen, bleibt der Kunde allein unser Vertragspartner. Er verpflichtet seine Endkunden auf diese Bedingungen und deren Mitwirkung und trifft mit ihnen die erforderlichen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).
(2) Verlangt der Kunde unsere Mitwirkung bei Abtretung, Löschung oder Providerwechsel einer Domain eines Endkunden, stellt er sicher, dass dies im Verhältnis zum Endkunden rechtmäßig ist. Wir können dessen Einwilligung in Textform verlangen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen des Endkunden und von Schäden aus Verstößen gegen diese Pflichten frei.
Schlussbestimmungen
§ 22 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist Frankenberg (Eder), soweit der Kunde Kaufmann ist.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankenberg (Eder). Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 23 Sonstiges, Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Wir sind berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
(3) Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform abtreten; wir werden die Zustimmung nicht unbillig verweigern. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden sowie Kündigungen bedürfen der Textform, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Zusatzverträge werden gesondert behandelt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: Oktober 2026
Ergänzende Bedingungen für Verbraucher CyCOM GmbH (Stand 10/2026)
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der CyCOM GmbH, Hainstraße 29, 35066 Frankenberg (Eder) (Sitz der Gesellschaft), mit weiterem Standort in 34537 Bad Wildungen, Am Bruch 18, und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CyCOM GmbH für Unternehmer finden keine Anwendung.
§ 1 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote erfolgen in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigen oder mit der Leistungserbringung beginnen.
(2) Bei Bestellungen über unseren Online-Auftritt gelten die gesetzlichen Vorgaben zum elektronischen Geschäftsverkehr (§§ 312i, 312j BGB). Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail; diese Bestätigung stellt noch keine Annahme dar.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Fracht- und Versandkosten weisen wir gesondert aus.
(2) Die Zahlung erfolgt je nach Vereinbarung per Vorkasse oder innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung oder SEPA-Lastschrift.
(3) Preiserhöhungen sind nur für Leistungen zulässig, die später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden.
(4) Bei Zahlungsverzug betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 3 Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
(1) Liefertermine und -fristen teilen wir in der Auftragsbestätigung mit. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über (§ 475 Abs. 2 BGB).
(3) Das Eigentum an gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Verbraucher über. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware teilt der Verbraucher uns unverzüglich mit.
§ 4 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§§ 312g, 355 BGB). Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular stellen wir vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung (Anlage).
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht oder erlischt vorzeitig in den gesetzlich geregelten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), und bei Dienstleistungen, die vollständig erbracht sind, wenn die Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 5 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist beträgt bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung, bei gebrauchten Waren ein Jahr (§ 476 Abs. 2 BGB).
(2) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Mangel, wird vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag (§ 477 BGB).
(3) Für digitale Produkte gelten die §§ 327 ff. BGB, einschließlich der Aktualisierungspflichten.
(4) Garantien des Herstellers gelten nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und lassen die gesetzlichen Mängelrechte unberührt. Eine eigene Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich als solche erklären.
§ 6 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten haften wir nicht.
(3) Für Datenverlust haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Verbraucher zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei Dauerschuldverhältnissen beträgt die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre. Eine stillschweigende Verlängerung erfolgt nur auf unbestimmte Zeit; die Kündigungsfrist beträgt höchstens einen Monat (§ 309 Nr. 9 BGB).
(2) Kündigungen bedürfen der Textform. Schließen Verbraucher Verträge über unseren Online-Auftritt ab, stellen wir die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche zur Verfügung (§ 312k BGB).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
§ 8 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung. Der Verwendung der Daten für Werbezwecke kann der Verbraucher jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
§ 9 Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen nicht; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Oktober 2026